Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vidroflor Warenhandels GmbH für Unternehmer (Wiederverkäufer)

§ 1 Geltungsbereich

1. Alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen der Vidroflor Warenhandels GmbH aufgrund von Bestellungen von unseren Wiederverkäufern - im Folgenden „Käufer“ genannt - über unsere Verkaufsformen wie Messen, Handelsvertreter, unsere Kataloge bzw. über den Onlineshop www.vidroflor.eu, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Käufer, der ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Dies gilt auch dann, wenn wir ihrer Geltung im Einzelnen nicht gesondert widersprechen. Auch liegt kein Einverständnis mit der Geltung der Geschäftsbedingungen des Käufers vor, wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt dieser Vereinbarungen ist - vorbehaltlich eines Gegenbeweises - ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.

5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z.B. Telefax, E-Mail, Brief) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur eine klarstellende Bedeutung. Daher gelten die gesetzlichen Vorschriften auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder unmittelbar abgeändert werden.

7. Der Vertrag mit dem Käufer wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere angebotenen Waren sind freibleibend und unverbindlich.

2. Um ein Kaufangebot für die in unserem Onlineshop auf der Bestellseite aufgelisteten Waren abgeben zu können, muss der Käufer sich in unserem Onlineshop mit einer E-Mailadresse anmelden. Bei Bestellungen auf Messen bzw. Bestellungen über unsere Handelsvertreter muss der Kunde uns seine Adresse angeben. Der Käufer macht durch Aufgabe einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Kauf der betreffenden Ware. Sofern sich aus der Bestellung des Käufers nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

3. Das Angebot des Käufers gilt erst als von uns angenommen, wenn wir gegenüber dem Käufer per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer die Annahme erklären. Erst mit unserer Annahme kommt der Kaufvertrag mit dem Käufer zustande.

4. Unsere Angaben zum Produkt (z.B. Maße, Gewicht, Farben, technische Daten) sowie unsere Darstellung desselben (z.B. Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen und Kennzeichnungen des Produkts. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder auch technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit hierdurch die Verwendung zum vertraglich vorgesehen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

5. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Produktbeschreibungen sowie an allen dem Käufer zur Verfügung gestellten Abbildungen, Katalogen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich Verpackung, Versand und gesetzlicher Umsatzsteuer. Mit Erscheinen des Katalogs bzw. der Überarbeitung in unserem Onlineshop verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit.

2. Erfolgt eine Lieferung an einen Käufer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder Schweiz erhöhen sich die Liefer- und Versandkosten je nach Gewicht. Etwa anfallende Zölle und Gebühren bei Exportlieferungen sowie öffentliche Abgaben hat ebenfalls der Käufer zu übernehmen. Die Versandkosten können auf der Internetseite unseres Onlineshops unter https://www.vidroflor.eu/lieferung eingesehen werden. Mehr- oder Sonderleistungen (z.B. Expresszustellung oder eine besondere Verpackungsart) werden ebenfalls gesondert berechnet.

3. Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden oder sonstige sicherbare Risiken versichert.

4. Der Kaufpreis wird bei vereinbarter Holschuld mit Zugang der Mitteilung von der Bereitstellung der Ware, bei Versendungsschuld mit Übergabe an den Frachtführer und bei vereinbarter Bringschuld mit Ablieferung der Ware zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und dadurch die Bezahlung der offenen Forderung gefährdet ist, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

6. Dem Käufer steht kein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

§ 4 Lieferzeit und Lieferverzug

1. Die Lieferfrist wird von uns individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Ist keine Frist für die Lieferung angegeben oder sonst vereinbart, beträgt die Lieferfrist ca. 8 Wochen ab Vertragsschluss.

2. Von uns in Aussicht gestellte Fristen oder Termine für Lieferungen gelten nur annähernd. Es sei denn, wir haben ausdrücklich eine feste Frist oder einen festen Termin zugesagt und vereinbart. Für die Einhaltung des Liefertermins ist die Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten maßgeblich.

3. Wenn wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren. Gleichzeitig werden wir dem Käufer die voraussichtliche, neue Lieferzeit mitteilen. Ist die bestellte Ware auch innerhalb der neuen Lieferzeit nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

4. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

5. Die Rechte des Käufers gemäß § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

6. Wir sind zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn

- die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist,

- dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns mit der Übernahme dieser bereit.

§ 5 Lieferungen, Gefahrübergang, Annahmeverzug

1. Lieferungen erfolgen ab Werk. Das ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere die Bestimmung des Transportunternehmens, den Versandweg und die Verpackung, selbst zu bestimmen.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Verzögerungsgefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personenkreis oder Anstalt auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir dem Käufer die durch die Verzögerung entstandenen Kosten, beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels einer Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (z.B. Ersatz der Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung) bleiben unberührt. Die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unser gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der verkauften Ware vor.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Wir sind unverzüglich schriftlich vom Käufer zu informieren, wenn er einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zugriffe Dritter auf die von uns gehörenden Waren erfolgen.

3. Wir sind berechtigt, bei einem vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Wir sind vielmehr berechtigt, die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachfolgend lit. b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

a) Der Käufer tritt die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die im vorstehenden Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

b) Der Käufer bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß vorstehendem Abs. 3 geltend machen. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu widerrufen.

c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 7 Mängelansprüche des Käufers

1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ausgeschlossen sind die Ansprüche aus Lieferantenregress, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.

2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Kaufvertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren (insbesondere in Katalogen und in unserem Onlineshop).

3. Wurde keine Beschaffenheit vereinbart, beurteilt sich nach der gesetzlichen Regelung, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

4. Grundsätzlich haften wir nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Ferner setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so hat der Käufer uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

6. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

7. Dem Käufer werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erstattet bzw. diese tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

8. In dringenden Fällen, z.B. zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

9. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

10. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Ersatz der vergeblichen Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Wir haften bei Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Verjährung

1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere §§ 444, 445b BGB).

2. Die Verjährungsfristen des Kaufrechts gemäß vorstehendem Abs. 1 gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) führt im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung. Schadenersatzansprüche des Käufers gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 lit. a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 10 Datenschutz

Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Webseite verfügbaren Datenschutzerklärung.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt - auch bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen - das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Kleve. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

Kleve, den 01.11.2020 Vidroflor Warenhandels GmbH